nautische Begutachtungen
Leistungspalette

Für das Lenken eines Bootes oder Schiffes ist ein entsprechendes Patent erforderlich, zu dessen Erwerb man sich medizinisch untersuchen lassen muß. Diese Begutachtungen (inclusive Farbensehtest) werden in unserer Praxis durhgeführt. Zu diesem Zwecke müssen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis, sowie (falls Sie einen Sehbehelf benützen) diesen mit dem dazugehörigen Brillen- respective Contactlinsenpaß (darf nicht älter als sechs Monate sein) mitbringen.
Achtung !
Diese Leistungen werden nicht von Ihrer Krankenkasse bezahlt !